Behandlungsfelder

Kleinkinder

Autismus

Frühkindliche Hirnschädigungen

Gaumensegellähmungen

Hörstörungen

Late Talker

Lippen- Kiefer- Gaumenspalten

Mutismus

Myofunktionelle Störungen

Rhinolalie

Rhinophonie

Sprachverständnisstörungen

Syndrome



Vorschulkinder

Auditive Wahrnehmungs- & Verarbeitungsstörungen

Autismus

Dysgrammatismus

Frühkindliche Hirnschädigungen

Gaumensegellähmungen

Hörschädigungen

Lexikondefizite

Lippen- Kiefer- Gaumenspalten

Mutismus

Myofunktionelle Störungen

Phonetische Störungen

Phonologische Störungen

Poltern

Sprachverständnisstörungen

Stimmstörungen

Störungen des Spracherwerbs bei Mehrsprachigkeit

Stottern

Syndrome

Schulkinder & Jugendliche

Auditive Wahrnehmungs- & Verarbeitungsstörungen

Autismus

Dysgrammatismus

Dyskalkulie

Hörschädigungen

Kindliche Aphasie

Lese-Rechtschreibschwäche

Lexikondefizite

Myofunktionelle Störungen

Phonetische Störungen

Phonologische Störungen

Poltern

Probleme der Nahrungsaufnahme

Sprachverständnisstörungen

Stimmstörungen

Störungen des Spracherwerbs bei Mehrsprachigkeit

Stottern

Syndrome

Erwachsene

Aphasie

Apraxie

Autismus

Dysathrophonie/ Dysarthrie

Dysphagie

Fazialisparesen

Hörschädigungen

Myofunktionelle Störungen

Phonetische Störungen

Poltern

Sprechapraxie

Stimmstörungen

Stottern

Syndrome

Behandlungsweg

Der behandelnde Arzt stellt nach der Untersuchung fest, dass logopädischer Bedarf da ist oder der Patient selber geht auf den Arzt zu. Aufgrunddessen wird eine logopädische Verordnung ausgestellt und dem Patienten mitgegeben. Ohne diese Verordnung ist die Behandlung des Patienten nicht möglich. Innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung muss begonnen werden, ansonsten ist diese nicht mehr einsetzbar.

Kontaktieren Sie mich per Telefon, SMS oder Mail. Wenn Sie mich nicht persönlich erreichen, sprechen Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, damit ich Sie zurückrufen kann. Wichtig für mich ist auch, ob es sich um einen Hausbesuch handelt.

In der ersten Therapiestunde wird die Anamnese und Diagnostik durchgeführt. Daraufhin wird eine Behandlungsplan erstellt und die Übungen an den/die Patienten/In und die Störung angepasst.

Eine Verordnung reicht in der Regel nicht aus, gerade wenn mehrere Störungen vorhanden sind kann die Behandlung mehrere Wochen oder Monate (in seltenen Fällen auch Jahre) andauern.


Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine private Zuzahlung von 10% vom Patienten selber (ab dem 18. Lebensjahr) zu übernehmen. Wenn eine Befreiung vorliegt übernimmt die Krankenkasse die vollen 100% Kosten der Behandlung.


Privat Versicherte bekommen eine Rechnung direkt von der Praxis gestellt, die von ihnen bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.

Handelt es sich um eine Kindertherapie? Dann wäre es schön, wenn Sie vorab das Gehör ihres Kindes überprüfen lassen (HNO Arzt oder Pädaudiologe) um eine Hörstörung auszuschließen.