Behandlungsfelder
Kleinkinder
Autismus
Frühkindliche Hirnschädigungen
Gaumensegellähmungen
Hörstörungen
Late Talker
Lippen- Kiefer- Gaumenspalten
Mutismus
Myofunktionelle Störungen
Rhinolalie
Rhinophonie
Sprachverständnisstörungen
Syndrome
Vorschulkinder
Auditive Wahrnehmungs- & Verarbeitungsstörungen
Autismus
Dysgrammatismus
Frühkindliche Hirnschädigungen
Gaumensegellähmungen
Hörschädigungen
Lexikondefizite
Lippen- Kiefer- Gaumenspalten
Mutismus
Myofunktionelle Störungen
Phonetische Störungen
Phonologische Störungen
Poltern
Sprachverständnisstörungen
Stimmstörungen
Störungen des Spracherwerbs bei Mehrsprachigkeit
Stottern
Syndrome
Schulkinder & Jugendliche
Auditive Wahrnehmungs- & Verarbeitungsstörungen
Autismus
Dysgrammatismus
Dyskalkulie
Hörschädigungen
Kindliche Aphasie
Lese-Rechtschreibschwäche
Lexikondefizite
Myofunktionelle Störungen
Phonetische Störungen
Phonologische Störungen
Poltern
Probleme der Nahrungsaufnahme
Sprachverständnisstörungen
Stimmstörungen
Störungen des Spracherwerbs bei Mehrsprachigkeit
Stottern
Syndrome
Erwachsene
Aphasie
Apraxie
Autismus
Dysathrophonie/ Dysarthrie
Dysphagie
Fazialisparesen
Hörschädigungen
Myofunktionelle Störungen
Phonetische Störungen
Poltern
Sprechapraxie
Stimmstörungen
Stottern
Syndrome
Behandlungsweg
Der behandelnde Arzt stellt nach der Untersuchung fest, dass logopädischer Bedarf da ist oder der Patient selber geht auf den Arzt zu. Aufgrunddessen wird eine logopädische Verordnung ausgestellt und dem Patienten mitgegeben. Ohne diese Verordnung ist die Behandlung des Patienten nicht möglich. Innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung muss begonnen werden, ansonsten ist diese nicht mehr einsetzbar.
Kontaktieren Sie mich per Telefon, SMS oder Mail. Wenn Sie mich nicht persönlich erreichen, sprechen Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, damit ich Sie zurückrufen kann. Wichtig für mich ist auch, ob es sich um einen Hausbesuch handelt.
In der ersten Therapiestunde wird die Anamnese und Diagnostik durchgeführt. Daraufhin wird eine Behandlungsplan erstellt und die Übungen an den/die Patienten/In und die Störung angepasst.
Eine Verordnung reicht in der Regel nicht aus, gerade wenn mehrere Störungen vorhanden sind kann die Behandlung mehrere Wochen oder Monate (in seltenen Fällen auch Jahre) andauern.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine private Zuzahlung von 10% vom Patienten selber (ab dem 18. Lebensjahr) zu übernehmen. Wenn eine Befreiung vorliegt übernimmt die Krankenkasse die vollen 100% Kosten der Behandlung.
Privat Versicherte bekommen eine Rechnung direkt von der Praxis gestellt, die von ihnen bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.
Handelt es sich um eine Kindertherapie? Dann wäre es schön, wenn Sie vorab das Gehör ihres Kindes überprüfen lassen (HNO Arzt oder Pädaudiologe) um eine Hörstörung auszuschließen.